Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der ACC - Allegro Culture Consulting GmbH, Bergstr. 2, 50259 Pulheim (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber“) über Beratungs- und Marketingleistungen, sofern nicht schriftlich abweichende Vereinbarungen getroffen wurden.
Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§ 2 Vertragsschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet. Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragserteilung des Auftraggebers und die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers zustande. Als schriftlich gilt auch die Kommunikation per E-Mail.
Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung. Änderungen und Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
§ 3 Leistungen
Der Auftragnehmer erbringt Beratungs- und Marketingleistungen nach Maßgabe des vereinbarten Leistungsumfangs. Die Leistungen umfassen insbesondere Beratung, Konzeptentwicklung, strategische Planung und Projektbegleitung in den Bereichen Kulturberatung, Markenentwicklung, Kommunikationsstrategie und Eventmanagement.
Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen unter Berücksichtigung des aktuellen Stands der Fachdiskussion. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg wird nicht geschuldet.
Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer die für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig und vollständig zur Verfügung. Verzögerungen, die auf eine verspätete oder unvollständige Zulieferung des Auftraggebers zurückzuführen sind, gehen nicht zulasten des Auftragnehmers.
§ 4 Termine und Fristen
Termine und Fristen werden im Rahmen des jeweiligen Auftrags vereinbart. Der Auftragnehmer bemüht sich, vereinbarte Termine einzuhalten. Sollte eine Verzögerung absehbar sein, informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich.
Höhere Gewalt, Krankheit und sonstige vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Umstände berechtigen den Auftragnehmer zu einer angemessenen Verlängerung der Leistungsfrist.
§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot oder der getroffenen Vereinbarung. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Abrechnung auf Basis von Projektpauschalen oder Tagessätzen.
Alle genannten Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
Bei Projekten mit einer Laufzeit von mehr als drei Monaten ist der Auftragnehmer berechtigt, Abschlagszahlungen entsprechend dem Projektfortschritt in Rechnung zu stellen.
Reisekosten und sonstige Auslagen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung anfallen, werden gesondert in Rechnung gestellt, sofern nicht anders vereinbart.
§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber unterstützt den Auftragnehmer bei der Erbringung der vereinbarten Leistungen, indem er insbesondere:
- die für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Daten und Unterlagen rechtzeitig bereitstellt,
- Ansprechpartner benennt, die für Rückfragen und Abstimmungen zur Verfügung stehen,
- Freigaben und Entscheidungen innerhalb angemessener Fristen erteilt.
Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, kann dies zu Verzögerungen führen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat.
§ 7 Urheberrecht und Nutzungsrechte
An den im Rahmen des Auftrags erstellten Arbeitsergebnissen (Konzepte, Strategien, Texte, Gestaltungsentwürfe und sonstige Dokumente) behält der Auftragnehmer das Urheberrecht, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Auftraggeber ein einfaches, zeitlich unbefristetes Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen für den vereinbarten Zweck. Eine Weitergabe an Dritte oder eine Nutzung über den vereinbarten Zweck hinaus bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
§ 8 Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln und nur für die Zwecke des jeweiligen Auftrags zu verwenden. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
§ 9 Haftung
Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, unbeschränkt.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist in diesen Fällen auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn und Folgeschäden ist bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
§ 10 Kündigung
Soweit nicht anders vereinbart, kann der Vertrag von beiden Seiten mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden. Das Recht zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Im Falle einer Kündigung sind die bis zum Zeitpunkt der Kündigung erbrachten Leistungen zu vergüten. Bereits erstellte Arbeitsergebnisse werden dem Auftraggeber übergeben.
§ 11 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Köln, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.
Stand: August 2026